Gertrud Casel
Rüstungsexporte
Brandbeschleuniger für Gewalteskalation
Anmerkung:
Bericht nach einem Artikel von Gertrud Casel in "Unsere Seelsorge", Juni 2016, der den Inhalt des Vortrags wiedergibt.
Waffen in Konfliktregionen sind Brandbeschleuniger
Aus der Friedensforschung wissen wir dass der Grad der Militarisierung beziehungsweise der Waffendichte in einer Region einer der besten Prognoseindikatoren für gewaltförmig eskalierende Konflikte ist. Konfliktpartner, die hoch aufgerüstet sind, gehen eher militärische Risiken ein. Insofern können Rüstungsexporte in Konfliktregionen, also ein Nachschub an Waffen, dazu beitragen, den militärischen Austrag von Konflikten zu verlängern oder erst zu riskieren. „Denn Hochrüstung und ein unkontrollierter Zufluss an Waffen gefährden den Aufbau dauerhafter Friedensordnungen und bedeuten ein schwerwiegendes Hindernis für die Einleitung von Friedensprozessen. Ebenso kann mit der Anhäufung großer Waffenarsenale die Versuchung wachsen, bestehende Konflikte durch den Einsatz militärischer Mittel gewaltsam zu bewältigen", so hieß es im Bischofswort ,,Gerechter Friede" und weiter ,,Es bleibt dringend geboten, die Bemühungen um Rüstungskontrolle und Abrüstung fortzusetzen und den Handel mit Waffen einzudämmen..." .
Aber die Rüstungsexportkontrolle ist das Politikfeld, in dem auch in Deutschland ein Abgrund klafft zwischen dem Anspruch einer strengen Rüstungsexportkontrollpolitik und der Wirklichkeit laxer Exportgenehmigungspraxis.
Strenge Regeln und Grundsätze
Deutschland hat in der Tat ein restriktives und weitgehend ethisch angeleitetes Regelwerk, was Rüstungsexporte betrifft. Das Grundgesetz stellt in Artikel 26, Absatz z, die Herstellung und Verbreitung von Kriegswaffen unter den Vorbehalt einer Genehmigung durch die Bundesregierung. Das Kriegswaffenkontrollgesetz und das Außenwirtschaftsgesetz haben schon immer einen engen und restriktiven Rahmen für deutsche Rüstungsexporte gesetzt. In den Politischen Grundsätzen der Bundesregierung aus dem Jahr 2000 heißt es: ,,Der Export von Kriegswaffen (in Drittstaaten) wird nicht genehmigt, es sei denn, dass im Einzelfall besondere außen- oder sicherheitspolitische Interessen der Bundesrepublik ... für eine ausnahmsweise zu erteilende Genehmigung sprechen." In diesen Grundsätzen sind ähnliche Kriterien zur Prüfung festgehalten wie im Gemeinsamen Standpunkt der EU, unter anderem die Lage der Menschenrechte im Endbestimmungsland, Frieden und Stabilität in der Empfängerregion, das Risiko unerwünschter Weiterleitung von Rüstungsgütern und die Verträglichkeit eines Exportes mit der Entwicklung des Empfängerlandes.
Eine laxe Genehmigungspraxis
Dennoch steht Deutschland unter den weltweit größten Rüstungslieferanten an fünfter Stelle. Nicht hinnehmbar ist der stetige Zuwachs der Drittstaaten außerhalb von NATO und EU als Abnehmer deutscher Rüstungsexporte: 59 % der Exportgenehmigungen waren es im Jahr 2015. Was einmal als Ausnahme gedacht war, ist inzwischen zur Regel geworden. Deutsche Rüstungsunternehmen kompensierten nach der Finanzkrise 2009 die sinkende Nachfrage in Europa - in Deutschland etwa auch durch die Bundeswehr - durch neue Kunden auf dem Weltmarkt. Hier braucht es dringend einen Perspektivwechsel!